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Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern


Beratung und Unterstützung

Rechtliche Grundlagen:

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Elternschaft. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) (2017) erkennt Unterstützte Elternschaft als Leistung zur Teilhabe an. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert für Sachsen den Ausbau von Angeboten für Eltern mit Beeinträchtigungen im Sinne der UN-BRK.

Unterstützte Elternschaft beinhaltet:

Zielgruppen für unsere Beratung:

Wir beraten zur Unterstützten Elternschaft

Ablauf der Beratung:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch, bei dem Sie uns und wir Sie kennen lernen können.

Unsere Fachfrauen Frau Dr. Michel oder/und Martina Müller besprechen dann mit Ihnen Ihre Anliegen und Möglichkeiten zu Ihrer Unterstützung.

Sobald es konkret um die Beantragung von Leistungen und Übernahme der Kosten für diese Leistungen geht, unterstützen wir Eltern mit Beeinträchtigungen beim Ausfüllen aller notwendigen Formulare.

Bei Bedarf unterstützen wir Eltern auch bei der Kontaktaufnahme zu Elternassistent*innen.
Die Beratungsgespräche sind kostenfrei und vertraulich.

Wenn Sie mehr zur Unterstützten Elternschaft erfahren wollen, lesen Sie bitte hier weiter

 
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