Beratung und Unterstützung
Rechtliche Grundlagen:
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Elternschaft. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) (2017) erkennt Unterstützte Elternschaft als Leistung zur Teilhabe an. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert für Sachsen den Ausbau von Angeboten für Eltern mit Beeinträchtigungen im Sinne der UN-BRK.
Unterstützte Elternschaft beinhaltet:
- Elternassistenz: Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen durch
Assistent*innen bei der selbstbestimmten Wahrnehmung ihrer Elternrolle.
(Leistungen nach SGB IX) - Begleitete Elternschaft: Eltern mit Lernschwierigkeiten werden bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle bedarfsgerecht unterstützt. Das kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.(Leistungen nach SGB VIII und IX)
Zielgruppen für unsere Beratung:
Wir beraten zur Unterstützten Elternschaft
- Menschen mit Beeinträchtigungen, wenn sie Eltern werden wollen oder wenn sie Eltern sind Angehörige, Partner*innen, Freunde von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Arbeitgeber*innen
- Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe
Ablauf der Beratung:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch, bei dem Sie uns und wir Sie kennen lernen können.
Unsere Fachfrauen Frau Dr. Michel oder/und Martina Müller besprechen dann mit Ihnen Ihre Anliegen und Möglichkeiten zu Ihrer Unterstützung.
Sobald es konkret um die Beantragung von Leistungen und Übernahme der Kosten für diese Leistungen geht, unterstützen wir Eltern mit Beeinträchtigungen beim Ausfüllen aller notwendigen Formulare.
Bei Bedarf unterstützen wir Eltern auch bei der Kontaktaufnahme zu
Elternassistent*innen.
Die Beratungsgespräche sind kostenfrei und vertraulich.
Wenn Sie mehr zur Unterstützten Elternschaft erfahren wollen, lesen Sie bitte hier weiter
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